Schulweg

Liebe Leserin, lieber Leser,
die Schüler an der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung haben eine elfjährige Schulpflicht. Sie finden in unserem Schulprogramm eine Skizzierung des Schulweges.

Schüler, die mit 7 Jahren in die Schule kommen, erreichen mit 18 Jahren das Ende ihrer Schulpflicht. Sie können dann in die die Werkstatt für Menschen mit Behinderung wechseln. Besonderheit unserer Förderschule: In dem Schuljahr, in dem sie 18 werden, leisten sie automatisch ihre Berufsschulpflicht ab.

Schüler, die mit 6 Jahren in die Schule kommen, erreichen mit 17 Jahren das Ende ihrer Schulpflicht. Da die Werkstatt für Menschen mit Behinderung Mitarbeiter erst mit 18 Jahren aufnimmt, besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Schulzeit. Die Eltern bzw. Betreuer stellen hierzu einen Verlängerungsantrag. Die Lehrerkonferenz im Mai oder Juni entscheidet über den Verlängerungsantrag.

Uns ist sehr wichtig, dass die Schüler mindestens ein Jahr in der Berufspraxisstufe unterrichtet werden. Schüler, die mit dem Ende ihrer Oberstufenzeit bei Erfüllung ihrer 11 Schulbesuchsjahre die Schule verlassen möchten, müssen in diesem Fall ihr 11. Schuljahr in der Berufspraxisstufe absolvieren, damit ein Mindestmaß an Vorbereitung auf die nachschulische Situation gewährleistet ist. Die Oberstufenzeit verkürzt sich in diesem Fall um ein Jahr zugunsten der Berufspraxisstufe!

Ein jährlich im Herbst stattfindender Informationsabend der Oberstufe mit der Berufspraxisstufe informiert Sie frühzeitig über die Möglichkeiten und zu treffenden Entscheidungen über die weitere Schullaufbahn.

Michael Rösch
(Schulleiter)