Emotional-soziale Entwicklung

Förderbereich emotional-soziale Entwicklung

Damit an unserer Schule alle Schüler:innen gut gemeinsam Leben und Lernen können, hat die Förderung im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung an der St. Laurentius-Schule einen hohen Stellenwert.

Dabei ist es wichtig, dass das gesamte Kollegium das gleiche Konzept, auch in Bezug auf eventuelle Maßnahmen, verfolgt und sehr eng mit Eltern und Erziehungsberechtigten zusammenarbeitet. Denn die enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Grundsatz der St. Laurentius-Schule, der gerade bei Schüler:innen mit herausfordernden Verhalten eine wichtige Säule der erzieherischen Wirksamkeit darstellt.

 

Außerdem sollen folgende Maßnahmen die Schüler:innen im Umgang miteinander unterstützen:

  • Eltern und Schüler:innen unterschreiben gemeinsam die Schulordnung
  • Jährliches Aufgreifen der Schulordnung im Rahmen der „Schulregelwoche“
  • Im Klassengeschehen wird das Verhalten der Schüler:innen durch den Einsatz von Verhaltensampel/ -haus transparent. Für Schüler:innen, die eine individuelle oder kleinschrittigere Rückmeldung benötigen werden zusätzlich Smiley- oder Alternativ-Pläne installiert.

Verhaltensampel(Beispiel)

  • Kleine Lerngruppen sowie eine Doppelbesetzung der Lehrkräfte am Vormittag, so dass auf die Bedürfnisse der Schüler:innen individuell eingegangen werden kann.
  • In der Berufspraxisstufe wird seit 2016 in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst (IFD) das soziale Kompetenztraining TASK angeboten.
  • Wenn pädagogische Maßnahmen nicht mehr ausreichen, können erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen angewendet werden (Schulgesetzt für das Land NRW, §53). Diese dienen einerseits der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule, andererseits aber auch dem Schutz von Personen und Sachen. Ordnungsmaßnahmen sind nur dann zulässig, wenn erzieherische Einwirkung nicht ausreicht.

 

Außerdem gibt es innerhalb der St. Laurentius-Schule eine Vielzahl an Expertisen, die zur Beratung herangezogen werden können:

  • Schulsozialarbeiterin
  • Beratungslehrer:innen
  • Krisenteam
  • SV-Lehrer:innen
  • Mitglieder der Fachkonferenz „Emotional-soziale Entwicklung“

 

Zusätzlich sind außerschulische Partner von großer Bedeutung: