Fortschreibung der Coronabetreuungsverordnung
Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel). Die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt allerdings nicht für Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag in festen Gruppen an Angeboten der Ganztagsbetreuung teilnehmen.
Diese Regelung für die Ganztagsbetreuung am Nachmittag wird durch eine entsprechende Änderung der Vorschriften der CoronaBetrVO nun auch auf den Vormittagsunterricht in der Primarstufe ausgeweitet.
Ab dem 1. Oktober 2020 gilt danach für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.
Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen der Sekundarstufe I und darüber – ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel).